Thomas Heilmann, Justizsenator in Berlin, outet sich als vehementer Verfechter einer Aushöhlung des Rechtsstaats. In einem Gastkommentar für die deutsche „Zeit“ will er die Vorratsdatenspeicherung als Beitrag zum Datenschutz verstanden wissen. Eine Analyse.
Zur Erinnerung: Die Vorratsdatenspeicherung wurde uns als unabdingbares Mittel im Abwehrkampf gegen den internationalen Terrorismus schmackhaft gemacht. In Deutschland verbot das Verfassungsgericht die Umsetzung, in Österreich gingen manche zum EuGH und erzwangen die Offenlegung, für welche Verbrechensermittlungen denn die Daten abgefragt wurden. Drogendelikte und Stalking waren die Highlights. Terrorismus konnte keine Abfrage zugeordnet werden.
Der Widerstand gegen die Datensammelwut nährte sich vor allem davon, dass den Behörden und manchen Politiker_innen unterstellt wurde, den Terrorismus nur als netten Vorwand zu benutzen, um endlich die lästige Unverletzlichkeit der Privatsphäre zu beseitigen.
Und siehe da, nicht nur die Resultate in Österreich geben den Kritikern recht. Die VDS Befürworter kommen nun unverblümt zur Sache.
Die Bedrohung durch die NSA wird beschwört, der Technologie-Standort Deutschland und zu guter Letzt, der potentielle Diebstahl, der uns alle betrifft:
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Ans Geld aber geht es den Bürgern bei anderen kriminellen Aktivitäten: Wenn wir bei Ebay betrogen, unsere Konten geplündert oder unsere Daten abgeschöpft werden, um damit einen digitalen Einbruch vorzubereiten.
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Aus diesem diffusen Szenario schließt Herr Heilmann messerscharf, dass alle potentiellen Opfer überwacht werden müssen. Die Täter der Internetkriminalität sind technisch nicht besonders naiv. Um ebay Konten zu plündern, erfordert es durchaus fortgeschrittene Kenntnisse von Internetprotokollen und deren Stärken und Schwächen. Ganz sicher gehört dazu, wie man die Rückverfolgung eines Angriffs verhindern kann. Das ist im Übrigen viel, viel einfacher als ein Ebay Konto zu plündern.
Davon hat Herr Heilmann auch schon Wind bekommen:
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Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung argumentieren, dass man mit entsprechenden IT-Kenntnissen seine IP-Anschrift verschleiern könne und dann die Vorratsdatenspeicherung nichts bringe. Ja, das stimmt. Aber wir verzichten auch nicht auf Türschlösser, nur weil man dafür Nachschlüssel anfertigen kann.
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Der Vergleich von VDS mit Türschlössern ist besonders perfide. Analogien zu Türschlösser wären Virenscanner, Passwörter, sorgfältiges Aussuchen seiner Kontakte in sozialen Netzwerken. Er hingegen fordert ein Bewegungsprofil aller deutschen Staatsbürger_innen zu hinterlegen, damit man bei Bedarf ermitteln könnte, wer sich zum Zeitpunkt eines Ladendiebstahls in der Nähe aufgehalten hat.
Das ist das genaue Gegenteil eines Türschlosses.
Gehen wir also noch einmal der Reihe nach durch, was laut Heilmann für die VDS spricht.
NSA artige Überwachungen: Die NSA setzt auf Methoden, die mit Vorratsdatenspeicherung und deren Auswertungen genau nicht erfasst würden.
Industriespionage: Die Angriffe auf geistiges Eigentum von deutschen Unternehmen gehen fast ausschließlich von außen aus. VDS würde hier genau gar keinen Ermittlungsvorteil bringen.
Kleinkriminalität im Internet: Auch hier sind die Quellen der Angriffe typischerweise gut getarnt und auch meist von außerhalb.
Alles das muss Herrn Heilmann wohl bewusst sein. Im Gegensatz zu manchen seiner Berufskolleg_innen ist das Internet durchwegs kein Neuland für ihn. Sowohl bei Xing, Pixelpark als auch facebook war er involviert.
Was also treibt Herrn Heilmann wirklich? Weshalb wirft er diese Nebelgranaten? Worauf wollen die VDS Befürworter_innen hinaus?
Die Initiative ging damals von einer konservativen Regierung in Dänemark und von Großbritannien aus. Es stellte sich heraus, dass GCHQ in Großbritannien erhebliche Energie in eine Totalüberwachung der Internetkommunikation steckte und nach wie vor tut. Es wäre geradezu erschreckend naiv, zu glauben, dass VDS Daten keine Begehrlichkeit wecken. Und auch das muss Heilmann wissen.
